Entscheidungsgründe: I. 1.1. Die beschwerdeführenden Gesellschaften - eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und eine Kommanditgesellschaft - waren Klägerinnen in einem Zivilprozeß, der ab 1992 vor dem Landesgericht Feldkirch anhängig war. Die Klage war auf S 9,123.000,- sA gerichtet; die Beschwerdeführerinnen hatten die dafür vorgesehenen Gerichtsgebühren nach Tarifpost (TP) 1 des Gerichtsgebührengesetzes, BGBl. 501/1984 (in der Folge: GGG), von S 115.596,- entrichtet. ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: StGG Art5 / VerwaltungsaktGGG 1984 TP1GGG 1984 §3RechtsanwaltstarifG §7VfGG §17aZPO §236
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch Vorschreibung von Gerichtsgebühren
für einen Zwischenfeststellungsantrag infolge grober Verkennung der
Rechtslage; keine gesetzliche Grundlage für eine solche Vorschreibung
Rechtssatz: Das GGG erwähn... mehr lesen...