Rechtssatz: Die Pauschalgebührenbefreiung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gilt auch im Rahmen der Zuständigkeit gemäß § 94 Abs. 2 JN. Entscheidend ist das Verfahren, in dem die jeweiligen Gebühren rechtlich zu beurteiltende Antrag behandelt wird. Die Anmerkungen zu den einzelnen TP im GGG stehen im Gesetzesanhang (VwGH 8.2.1990, Zl. 89/16/002; VwGH vom 24.5.1991, 90/16/0100; AnwBl. 1991 Nr. 3987). Entscheidungstexte 7 Ra 77/03z Entscheidungstext OLG Wien 22.09.2003 7 ... mehr lesen...