Entscheidungen zu § artikel1zu15 Abs. 6 GGG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/5/13 2003/16/0100

Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich - unstrittig - Folgendes: Die Beschwerdeführerin war Bestandgeberin einer Betriebsliegenschaft. Mit der Bestandnehmerin hat sie im Bestandvertrag für alle Streitigkeiten aus dem Bestandverhältnis die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes vereinbart. Für das Schiedsverfahren sollten - mit hier nicht wesentlichen Einschränkungen - die Vorschriften der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) gelten. Unter Berufung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.05.2004

RS Vwgh 2004/5/13 2003/16/0100

Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15 Abs6;ZPO §391;ZPO §393 Abs1;ZPO §393 Abs3;
Rechtssatz: § 15 Abs. 6 GGG unterscheidet nicht zwischen der Anfechtung von das gesamte Verfahren beendenden Schiedssprüchen einerseits und der Anfechtung von Zwischenschiedssprüchen über den Grund des Anspruches bzw. von Teilschiedssprüchen andererseits, worau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.2004

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