Entscheidungen zu § artikel1zu19 PSG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2006/2/16 6Ob178/05b

Begründung: Im Firmenbuch ist seit 23. 12. 2000 die I***** Privatstiftung eingetragen. Der Stiftungszweck ist die Erhaltung des Vermögens und die Beteiligung an der I***** AG. Die Stiftung ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Punkt 5. Z 1 der Stiftungserklärung lautete ursprünglich dahin, dass der Stiftungsvorstand aus (drei) Mitgliedern besteht und die Mitglieder des ersten Stiftungsvorstands durch die Stifter bestellt werden, die auf Lebenszeit das Recht zur Abberufung und Bestell... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.02.2006

RS OGH 1999/12/15 6Ob73/99z, 6Ob155/06x, 1Ob214/09s, 6Ob35/18t, 2Ob105/19h

Norm: PSG §17 Abs5PSG §19
Rechtssatz: Sind in der Stiftungserklärung konkrete Rahmenbedingungen für die ebenfalls schon konkret festgelegten Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder vorgesehen, bleibt für eine gerichtliche Genehmigung kein Raum. Dagegen spricht auch nicht, dass die Stiftungszusatzurkunde keine fixen Beträge nennt. Mit dem Hinweis auf die Honorarordnungen soll vielmehr dem Leistungsprinzip Rechnung getragen werden. Dies wäre b... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1999

RS OGH 1999/12/15 6Ob73/99z, 6Ob178/05b, 6Ob145/16s

Norm: PSG §17 Abs5PSG §19PSG §27 Abs2
Rechtssatz: Ob die zur Auszahlung gelangten Honorare den Vorgaben der Stiftungserklärung und den tatsächlichen Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder entsprochen haben, ist der gerichtlichen Kontrolle nicht gänzlich entzogen. Jedenfalls im Rahmen eines gemäß § 27 Abs 2 PSG gestellten Abberufungsantrages, in dem insoweit eine grobe Pflichtverletzung behauptet wird, ist die Frage, ob die Honorarabrechnung korrek... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1999

TE OGH 1999/12/15 6Ob73/99z

Begründung: Das Rekursgericht fasste den wesentlichen Akteninhalt wie folgt zusammen: "Mit Notariatsakt vom 22. 10. 1993 errichtete Ing. Georg B*****, geb. am 11. 1. 1905, die "Ing. Georg B*****-Privatstiftung", welche am 10. 11. 1993 im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg unter FN 59040z eingetragen wurde. In diese Privatstiftung brachte Ing. Georg B***** sein - in der Stiftungsurkunde näher bezeichnetes - Liegenschafts-, Bar- und Wertpapiervermögen ein. Zweck der auf unb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.1999

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