Norm
PSG §17 Abs5Rechtssatz
Ob die zur Auszahlung gelangten Honorare den Vorgaben der Stiftungserklärung und den tatsächlichen Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder entsprochen haben, ist der gerichtlichen Kontrolle nicht gänzlich entzogen. Jedenfalls im Rahmen eines gemäß § 27 Abs 2 PSG gestellten Abberufungsantrages, in dem insoweit eine grobe Pflichtverletzung behauptet wird, ist die Frage, ob die Honorarabrechnung korrekt erfolgte, durch das Gericht nachzuprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112928Im RIS seit
14.01.2000Zuletzt aktualisiert am
07.05.2018