Norm: SMG §27 Abs2SMG §27 Abs5SMG §28 Abs4SMG §28a Abs3SMG §30 Abs2SMG §31 Abs4SMG §31a Abs4
Rechtssatz: Das SMG sieht in §§ 27 Abs 2 und Abs 5, 30 Abs 2 SMG sowie in (den auf § 27 Abs 5 SMG verweisenden) §§ 28 Abs 4, 28a Abs 3, 31 Abs 4, 31a Abs 4 SMG geringere Strafdrohungen für denjenigen vor, der das jeweilige strafbare Verhalten für den „persönlichen Gebrauch“ verbotener Substanzen setzt. Diese Bestimmungen beziehen sich auf den Strafsatz ... mehr lesen...