Gründe: Thomas R***** wurde mit Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt als Schöffengericht vom 15. Oktober 2009, GZ 39 Hv 2/09d-93b, des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall, 15 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er von März bis Juni 2008 in M***** und Wien mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und in der Absicht, sich dur... mehr lesen...