Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 19. August 2010, GZ 16 HR 110/10f-32, mit dem die Übergabe des Lajos F***** an die Republik Rumänien zur Strafvollstreckung unter der Bedingung, dass einem Antrag des Betroffenen auf Wiederaufnahme des Verfahrens und persönliche Anwesenheit bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung in Rumänien ohne Anführung weiterer
Gründe: s... mehr lesen...
Gründe: Aufgrund des internationalen Haftbefehls des Gemeindegerichts in Vladimirci (Serbien) vom 5. November 2007, AZ IK.br 6/05, wurde gegen den am 23. Oktober 1974 geborenen serbischen Staatsangehörigen Zoran J***** das Auslieferungsverfahren eingeleitet. Über Antrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vom 12. Dezember 2009 (ON 1/S 2) wurde über ihn mit Beschluss vom 13. Dezember 2009 die Auslieferungshaft gemäß § 29 ARHG iVm § 173 Abs 1 und Abs 2 Z 1 StPO verhängt (ON 4/S 4). In d... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Einzelrichters des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 19. Juni 2009, GZ 353 HR 92/09k-30, wurde die Auslieferung des serbischen Staatsangehörigen Dragan T***** zur Strafvollstreckung der über ihn mit Urteil des Bezirksgerichts in Kraljevo vom 5. September 2006 (K 61/06) wegen nach österreichischem Recht als Vergehen der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 SMG beurteilten strafbaren Verhaltens (Übernahme von 427,3 Gramm Marihuana zwecks Übe... mehr lesen...
Gründe: Michael V***** wurde mit Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt als Geschworenengericht vom 5. März 2009, GZ 38 Hv 4/09s-177, im zweiten Rechtsgang des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 erster, dritter und vierter Fall StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB angeordnet. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht im Übergabeverfahren des Boguslav Z***** zur Strafvollstreckung an Polen der Beschwerde des Genannten gegen den die Übergabe bewilligenden Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 1. Juli 2008, GZ 354 HR 137/08h-29, nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Gegen eine solche Entscheidung des Oberlandesgerichts steht ein weiterer Rechtszug nicht zu (§ 89 Abs 6 StPO). Das Rechtsmitte... mehr lesen...