Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber der Beschwerdeführerin (der B-GmbH) gemäß § 39 VStG und § 40 Abs. 2 LMG die Beschlagnahme bestimmter Mengen von näher bezeichneten Waren angeordnet. Begründend wurde dargelegt, der Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz habe mit Bescheiden vom 21. und 22. November 1994 das Inverkehrbringen von näher bezeichneten, von der P-GmbH als Verzehrprodukte angemeldeten Produkten, darunter den oben er... mehr lesen...
Index: 82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §40 Abs1 lita Z3;LMG 1975 §65 Abs1;LMG 1975 §74 Abs7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/10/0092 E 11. Mai 1998
95/10/0104 E 29. Mai 2000
Rechtssatz: Eine Beschlagnahme nach § 40 Abs 1 lit a Z 3 LMG ist nicht davon abhängig zu machen, auf welcher Stufe des Inverkehrbringens sich die in Rede stehenden Waren befinden. Für dieses Verständnis spr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §38;LMG 1975 §69;LMG 1975 §74 Abs7;VStG §9;
Rechtssatz: Die §§ 38, 69 und 74 Abs 7 LMG schließen die Anwendbarkeit des § 9 VStG idF vor der Nov 1983 nicht aus. Die Behörde belastet daher den Bescheid mit einer Rechtswidrigkeit des Inhaltes, wenn diese zu Unrecht ein inkriminiertes Verhalten einer anderen Person, als dem SATZUNGSGEMÄSS ZUR VERT... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §69LMG 1975 §74 Abs7VStG §9 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):1694/80
Rechtssatz: In § 69 LMG 1975 und § 74 Abs 7 LMG 1975 ist eine abweichende Bestimmung im Sinne des § 9 erster Satz VStG 1950 nicht zu erblicken. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §69 Abs1LMG 1975 §74 Abs7 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):1694/80
Rechtssatz: Keine Bedenken wegen allfälliger Verfassungswidrigkeit der § 69 Abs 1, § 74 Abs 7 LMG 1975 (in der vom Bfrer vorgetragenen Richtung). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1980:1980001390... mehr lesen...