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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §38;Rechtssatz
Die §§ 38, 69 und 74 Abs 7 LMG schließen die Anwendbarkeit des § 9 VStG idF vor der Nov 1983 nicht aus. Die Behörde belastet daher den Bescheid mit einer Rechtswidrigkeit des Inhaltes, wenn diese zu Unrecht ein inkriminiertes Verhalten einer anderen Person, als dem SATZUNGSGEMÄSS ZUR VERTRETUNG NACH AUSSEN BERUFENEN ORGAN der Gesellschaft, zurechnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983100128.X01Im RIS seit
16.06.1986