Im Zuge einer lebensmittelpolizeilichen Überprüfung in einem Gasthaus in Lienz am 7. März 1989 entnahm das Lebensmittelaufsichtsorgan eine Probe vakuumverpackter Bratwürste, die aus dem Betrieb des Beschwerdeführers stammten. Die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Innsbruck erstellte folgendes Gutachten: "Bei der vorliegenden Probe handelt es sich um eine verpackte Ware, die den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 Ziffer 1 lit. c der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AVG §8;LMG 1975 §39 Abs2;LMG 1975 §39 Abs3;LMG 1975 §39;
Rechtssatz: § 39 LMG 1975 definiert nicht, wer als Partei iSd § 39 LMG 1975 anzusehen ist, doch kann der Begriff der Partei in diesem Zusammenhang nur so gedeutet werden, daß darunter der Inhaber des kontrollierten Betriebes zu verstehen ist. European Case Law Identifier ... mehr lesen...