Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Betriebsinhaber zu verantworten, daß am 17. Juli 1992 um 10.15 Uhr einem namentlich genannten Lebensmittelaufsichtsorgan der Bezirkshauptmannschaft Lienz der Zutritt zu näher bezeichneten Betriebsräumlichkeiten zwecks Durchführung einer Lebensmittelkontrolle verweigert wurde. Er habe hiedurch die Verwaltungsübertretung nach § 74 Abs. 4 Z. 2 iVm § 38 Lebensmittelgesetz... mehr lesen...
Index: 82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §37 Abs4;LMG 1975 §38;
Rechtssatz: Es ist nicht zweifelhaft, daß die Ordnungsvorschrift des § 37 Abs 4 LMG 1975 lediglich bedeutet, daß VERMEIDBARE Störungen des Geschäftsbetriebes bzw vermeidbares Aufsehen unterbleiben sollen; soweit Störungen des Geschäftsbetriebes oder Aufsehen iZm der Lebensmittelkontrolle unvermeidlich sind, ist dies vom Verpflichteten in Kauf zu ... mehr lesen...
Index: 82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §37 Abs2;LMG 1975 §37 Abs4;
Rechtssatz: Es kann nicht davon die Rede sein, daß eine "Störung des Geschäftsbetriebes" iSd § 37 Abs 4 LMG 1975 schon deshalb vorläge, weil Kunden auf Bedienung warten; umsoweniger kann daraus abgeleitet werden, daß eine Kontrolle unterbleiben müsse bzw die Verweigerung des Zutrittes gerechtfertigt wäre. Die Befugnis der Lebensmittelkontrol... mehr lesen...
Index: 82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §37 Abs4;LMG 1975 §38;LMG 1975 §74 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Daß ohne hygienische Kleidung eine Kontrolle in einem Fleischereigeschäft nicht möglich ist entbehrt der Relevanz für die Frage der Strafbarkeit eines Verhaltens des Besch gem § 74 Abs 4 Z 2 iVm § 38 LMG 1975. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993100238.X07 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §37 Abs4;LMG 1975 §38;VStG §5 Abs1;VStG §6;
Rechtssatz: Bei § 37 Abs 4 LMG 1975 handelt es sich um eine an die Aufsichtsorgane gerichtete, deren Verhalten bei Lebensmittelkontrollen betreffende Ordnungsvorschrift. Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß ein Rechtfertigungsgrund iZm der Verweigerung des Zutrittes entgegen der nach § 38 LMG 1975 ... mehr lesen...