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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §37 Abs4;Rechtssatz
Bei § 37 Abs 4 LMG 1975 handelt es sich um eine an die Aufsichtsorgane gerichtete, deren Verhalten bei Lebensmittelkontrollen betreffende Ordnungsvorschrift. Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß ein Rechtfertigungsgrund iZm der Verweigerung des Zutrittes entgegen der nach § 38 LMG 1975 bestehenden Verpflichtung darin bestünde, daß iZm der Kontrolle eine Störung des Geschäftsbetriebes oder Aufsehen zu befürchten gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993100238.X04Im RIS seit
20.11.2000