Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde gemäß § 40 Abs 2 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG) idgF iVm § 39 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) über Antrag des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 8B, Lebensmittelaufsicht vom 18.02.2003 "Echter Steirischer Koralmhonig", und zwar vier Behälter a 200 kg und drei Behälter a 150 kg, insgesamt somit 1.250 kg des M N, S, beschlagnahmt. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass die amtliche... mehr lesen...
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Beschlagnahme einer gesamten Jahresernte von Waldhonig aus mehreren Chargen, den ein Imker bei unterschiedlichen Bienenvölkern an verschiedenen Orten produziert hatte, kann nicht ausschließlich auf das Ergebnis einer Probe gestützt werden, wenn mit der Probe lediglich bei einer einzigen - zum Zeitpunkt der vorläufigen Beschlagnahme bereits abverkauften - Charge unzulässig hohe Rückstände an Sulfanomidstoffen festgestellt wurden (Übertretung einer Verordnung n... mehr lesen...