Norm: StPO §90bStPO §90cStPO §90h Abs2StPO §90h Abs5StPO §90l Abs3
Rechtssatz: Leistet der Verdächtige den vollständigen Geldbetrag nach gerichtlicher Mitteilung (§ 90 c Abs 4 StPO) in Erwartung der diversionellen Beendigung des Verfahrens, so ist der Betrag zurückzuzahlen, wenn infolge erfolgreicher Anfechtung des Beschlusses auf Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 90b, 90c Abs 5 StPO durch den Staatsanwalt (§ 90l Abs 3 StPO) die Rechtsgrundla... mehr lesen...
Norm: StPO §90l Abs2StPO §90l Abs3StPO §90l Abs4
Rechtssatz: § 90l Abs 2 zweiter und dritter Satz, Abs 3 und Abs 4 StPO beziehen sich nur auf das Verfahren vor der Hauptverhandlung, nicht auf diese selbst. Da hinsichtlich des Gebotes der Anhörung des Staatsanwaltes vor diversionellem Vorgehen des Gerichtes (vgl § 90l Abs 2 zweiter Satz StPO) und der Befugnis des Staatsanwaltes zur Anfechtung eines Beschlusses auf Einstellung des Verfahrens nach... mehr lesen...
Norm: StPO §90l Abs3
Rechtssatz: Das Beschwerderecht (auch) des Staatsanwaltes nach § 90l Abs 3 erster Satz StPO hängt nicht vom Inhalt seiner Stellungnahme zu einem vom Gericht in Aussicht genommenen diversionellen Vorgehen ab. Entscheidungstexte 15 Os 126/02 Entscheidungstext OGH 28.11.2002 15 Os 126/02 13 Os 41/03 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StPO §90l Abs3StPO §282
Rechtssatz: Im Rahmen der Strafprozessordnung ist eine Verknüpfung der formalen Rechtsmittellegitimation mit einer vor Fällung der anzufechtenden Entscheidung abgegebenen Parteienäußerung nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 15 Os 126/02 Entscheidungstext OGH 28.11.2002 15 Os 126/02 European Case Law Id... mehr lesen...