I.) Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 18.09.1996 um 06.45 Uhr das Fahrzeug mit dem Kennzeichen JU-2HYG (LKW) auf der L 514a, auf Höhe StrKm 0,100, Gemeindegebiet Oberzeiring, Bezirk Judenburg, in Fahrtrichtung Möderbrugg gelenkt und dabei die Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sichtverhältnissen angepaßt, wodurch der Berufungswerber die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren und ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurden beide Unfallbeteiligte wegen des Verdachtes der Übertretung gemäß § 88Abs 1 StGB der Staatsanwaltschaft Leoben zur Anzeige gebracht, weil sie am Unfallort nicht die den Straßenverhältnissen entsprechende Geschwindigkeit - Fahren auf halbe Sicht - eingehalten und damit bestimmte Personen fahrlässig am Körper verletzt hätten. Andere Beweggründe für die Strafanzeige sind der Aktenlage nicht zu entnehmen. Die unfallkausale Außerachtlassung der Vorschrift... mehr lesen...