Der Beschwerdeführer steht als Oberst im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Er ist seit 1988 Leiter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten. Am 10. Oktober 1997 ereignete sich auf der Tauernautobahn (in Kärnten) ein schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die einschreitenden Beamten (M und D) unterließen es - nach einer Videoaufzeichnung der Tunnelüberwachungskamera - sich um die Verletzten zu kümme... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §45 Abs3;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;StPO 1975 §84 Abs1;StPO 1975 §86 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0182 E 16. Jänner 1992 VwSlg 13561 A/1992 RS 2
Hier ohne letzten Satz; hier: der Beschwerdeführer ist nach seinem
organisatorischen Rang nicht Dienststellenleiter, sondern er ist
Leiter eines Dienststellenteiles. Die unter d... mehr lesen...
In einem gemeinsamen Schriftsatz - beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt am 9. Oktober 2000 - haben der Beschwerdeführer und B (dessen Beschwerde wurde unter der hg. Zl. 2000/12/0259 protokolliert und mit hg. Beschluss vom 19. Dezember 2000, Zlen. 2000/12/0252 u.a., zurückgewiesen) jeweils im eigenen Namen gestützt auf Art. 132 B-VG und § 27 VwGG eine Säumnisbeschwerde eingebracht, in der geltend gemacht wird, die belangte Behörde habe über die am 14. Dezember 1999 an sie gerichtete ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73;B-VG Art132;StPO 1975 §2;StPO 1975 §47 Abs1;StPO 1975 §84;StPO 1975 §86 Abs1;VwGG §27 Abs1 idF 1998/I/158;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zulässigkeit der Säumnisbeschwerde ist, dass dem Beschwerdeführer Parteistellung in einem die Entscheidungspflicht begründ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist seit 1. Juli 1986 Leiter des Bezirkspolizeikommissariates YZ und gleichzeitig auch als Stellvertreter des Disziplinaranwaltes bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres ernannt. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers hat er "in dieser Funktion" (- als Stellvertreter des Disziplinaranwaltes -) mit Schreiben vom 18. Mär... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §45 Abs3;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;StPO 1975 §84 Abs1;StPO 1975 §86 Abs1;
Rechtssatz: Die Regelungen des § 45 Abs 3 BDG 1979 iVm § 53 Abs 1, § 54 Abs 1 und § 109 Abs 1 BDG 1979 zeigen, daß die Berechtigung zur Erstattung einer Strafanzeige an den Staatsanwalt (in Präzisierung der Bestimmung des ... mehr lesen...