Der im Jahr 1940 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist nunmehr ein Finanzamt. Mit Disziplinarerkenntnis vom 27. April 1999 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen (Senat IX) den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung der Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß den §§ 43 Abs. 1, 43 Abs. 2 und 44 Abs. 1 BDG 1979 in Verbindung mit § 91 BDG 1979 wie folgt ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §45 Abs3;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;BDG 1979 §91;MRK Art10;StPO 1975 §84;StPO 1975 §86;
Rechtssatz: Insoweit dem Disziplinarbeschuldigten vorgeworfen wurde, er habe anonyme Anzeigen verfasst, kann schon aus rechtlichen Erwägungen unbeantwortet bleiben, ob tatsächlich der Beschuldigt... mehr lesen...