Gründe: Mit dem angefochtenen, auch unbekämpft in Rechtskraft erwachsene Freisprüche des Erich S***** und der Michaela C***** sowie Teilfreisprüche des Friedrich B***** und des Norbert Br***** enthaltenden Urteil wurden Friedrich B***** und Jochen R***** jeweils des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (I./) und Norbert Br***** des Vergehens der Beleidigung nach § 115 Abs 1 (§ 313) StGB (II./) schuldig erkannt. Danach haben in Wien I./ Joch... mehr lesen...
Gründe: Franz V***** wurde des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Franz V***** wurde des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 1. Juli 2002 in G***** als Beamter des Gendarmeriepostens G***** mit dem Vorsatz, den Staat an seinem konkreten Recht auf Strafverfolgung zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Christian H***** vom Anklagevorwurf des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Entscheidungsgegenstand war der Vorwurf, der Angeklagte hätte im Sommer 1998 in Wien als Beamter der Bundespolizeidirektion Wien mit dem Vorsatz, dadurch die Republik an ihrem Recht auf Strafverfolgung zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung de... mehr lesen...
Norm: StGB §302StPO §24 AStPO §78StPO §84 Abs1 AStPO §84 Abs3 A
Rechtssatz: Ein Exekutivorgan der Sicherheitsbehörde ist verpflichtet, ihm amtlich, dh in seinem gesetzmäßigen Wirkungsbereich bekannt gewordenes strafrechtlich relevantes Verhalten (soweit es sich nicht um bloße Privatanklagedelikte handelt), dem Leiter seines Amtes zu melden, damit dieser die Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder den Untersuchungsrichter erstatte. Zu einer unmit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 41-jährige Beamte der Bezirkshauptmannschaft Villach Peter K*** wegen des aus dem
Spruch: ersichtlichen Verhaltens des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Das Schöffengericht nahm - zusammengefaßt wiedergegeben - als erwiesen an, daß der Angeklagte, der mit dem türkischen Staatsangehörigen Fehim B*** seit längerem näher bekannt war, im August oder September 1984 vom Zeugen Walter K*** gesp... mehr lesen...