Norm: StPO §82 Abs2ZustG §9
Rechtssatz: Der (einschränkende) Verweis des § 82 Abs 2 StPO erfasst nicht die in § 9 Abs 3 zweiter Satz ZustG vorgesehene Heilungsmöglichkeit. Der im Wesentlichen aus § 80 Abs 2 StPO idF vor BGBl I 2004/19 übernommene Wortlaut erweist sich ? zufolge zwischenzeitiger (mehrfacher) Änderung und systematischer Umstellung des § 9 ZustG ? als nachträglich planwidrig zu weit und ist daher in diesem Sinn teleologisch zu red... mehr lesen...
Gründe: Gegen Alwin R*** war beim Landesgericht Feldkirch zum AZ 23 b E Vr 2744/84 ein Strafverfahren wegen des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 2 und 15 StGB anhängig. In diesem Strafverfahren war auch das Oberlandesgericht Innsbruck zweimal mit der Sache befaßt: Zunächst hat es das freisprechende Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 9.Juli 1986 in Stattgebung der Berufung der Staatsanwaltschaft wegen Nichtigkeit mit Urt... mehr lesen...