Mit Bescheid des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 17. November 1997 wurde dem Beschwerdeführer auf seinen Antrag für das mit dem angefochtenen Bescheid abgeschlossene Finanzstrafverfahren gemäß § 77 Abs. 3 FinStrG ein Verteidiger beigegeben. Auf Grund dieses Bescheides bestellte in der Folge die Kammer der Wirtschaftstreuhänder gemäß § 77 Abs. 4 FinStrG den Steuerberater Dr. Wolfgang Czepl zum Pflichtverteidiger. Das Straferkenntnis des Spruchsenate... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §77 Abs3;StPO 1975 §79;ZPO §63 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der OGH vertritt in ständiger Rechtsprechung zu dem nach § 63 Abs. 1 Z 3 ZPO bestellten Verfahrenshelfer die Ansicht, dass dieser einem bevollmächtigten Vertreter (auch hinsichtlich der Zustellung gerichtlicher Entscheidungen) gleichsteht (Hinweis OGH 28... mehr lesen...