Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Disziplinarrates der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 21. Oktober 2003 zu einer Geldbuße von € 3.500,- verurteilt, weil er die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung begangen und Ehre und Ansehen des (Rechtsanwalts-)Standes verletzt habe, indem er seiner Verpflichtung zur Überprüfung der Honorarabrechnung nicht nachgekommen sei und auch nach Kenntnis seines Irrtums eine Berichtigung nicht vo... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art90 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §26StPO §75
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Verhaltensweisen in Zusammenhang mit einer Honorarabrechnung sowie
mit der Ausfolgung von Klientengeldern; keine Verletzung im Recht auf
ein faires Verfahren; keine Befangenheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. Oktober 1984, Z D 25/75, wurde Dr. K P der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, begangen dadurch, daß er am 20. Juni 1975 im Namen seines Mandanten H M gegen dessen Prozeßgegner A S bei der Bundespolizeidirektion Linz eine Anzeige wegen Verdachtes des Betruges erstattet habe, ohne den obj... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art6 Abs1StGB §§57 ffStPODSt 1872 §2DSt 1872 §12StGB §28DSt 1872 §29DSt 1872 §2aVStG §31
Leitsatz: Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung
und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch
leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung
der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde
ohne ... mehr lesen...