Norm: GRBG §2StPO §66
Rechtssatz: Eine örtliche Unzuständigkeit (sowohl des Gerichtshofes erster wie zweiter Instanz) kann grundsätzlich nicht Gegenstand eines Grundrechtsbeschwerdeverfahrens sein, zumal Untersuchungshandlungen eines örtlich unzuständigen Gerichtes wegen dieser Unzuständigkeit allein nicht ungültig sind (§ 66 StPO). Daraus ergibt sich, daß - bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen - aus der Haftentscheidung eines örtlich ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...