Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz vom 27. Juni 2007 wurde der Beschwerdeführer aus der Verteidigerliste gestrichen. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit dem angefochtenen Bescheid abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde hat der Beschwerdeführer mit dem Antrag verbunden, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Der Beschwerdeführer begründet diesen Antrag insbesondere damit, dass seine Vermögensverhältnisse wieder geordnet seien, er ge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess
Norm: StPO 1975 §39 Abs3;StPO 1975 §516 Abs4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Streichung der Eintragung in die Verteidigerliste gemäß § 39 Abs. 3 StPO - Der Beschwerdeführer begründet seinen Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insbesondere damit, dass seine Vermögensverhältnisse wieder geordnet seien, er gesundheitlich genesen sei... mehr lesen...