Norm: MedienG §14 Abs3MedienG §15 Abs1StPO §486 Abs4
Rechtssatz: Dem Antragsteller steht zur Einbringung der Beschwerde nach § 15 Abs 1 MedG unter analoger Heranziehung der Vorschriften über die Anfechtung einer nach § 486 Abs 3 StPO ergangenen Entscheidung eine Frist von 14 Tagen offen. Entscheidungstexte 12 Os 132/02 Entscheidungstext OGH 16.01.2003 12 Os 132/02 ... mehr lesen...
Norm: StPO §88 Abs1 BStPO §89 Abs2 BStPO §114StPO §467 Abs2StPO §486 Abs4
Rechtssatz: Anders als bei der Urteilsanfechtung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe (§§ 285 Abs 1 zweiter Satz, 285a Z 2, 467 Abs 2 erster Satz [zweiter Fall] StPO) oder im Grundrechtbeschwerdeverfahren (§ 3 Abs 1 GRBG) - ähnlich auch im Fall einer Berufung - verlangt das Gesetz vom Beschwerdeführer nur die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung, ... mehr lesen...
Norm: StPO §179 Abs5StPO §484 Abs2StPO §486 Abs4
Rechtssatz: Die einzelrichterliche Abweisung eines gleichzeitig mit dem Strafantrag gestellten staatsanwaltschaftlichen Antrages auf Erlassung eines Haftbefehls ist als (a limine -) Ablehnung des Haftantrages nach § 179 Abs 5 StPO mit Beschwerde an den Gerichtshof zweiter Instanz bekämpfbar. Entscheidungstexte 12 Os 130/95 Entscheidung... mehr lesen...