Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26. Februar 2002, GZ 043 Hv 15/02t-42, wurde Ladislav K***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt, wovon gemäß § 43a Abs 3 StGB ein Teil von zehn Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Die Staatsanwaltschaft bekämpfte dieses Urteil mit Berufung wegen des Au... mehr lesen...
Gründe: Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31. Mai 1996, GZ 17 E Vr 211/96-4, wurde Wolfgang P***** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs l Z l und Z 2, 161 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 159 Abs l StGB zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters d... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 19. März 1999, GZ 9 c E Vr 9643/97-95, wurde Wolfgang F***** des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Über ihn wurde eine Geldstrafe verhängt. Gegen Medieninhaber erging ein Haftungsausspruch nach § 35 Abs 1 MedienG; gemäß § 34 Abs 1 und 4 MedienG wurden Urteilsveröffentlichungen aufgetragen. Zugleich erging ein Beschluss nach § ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3MRK Art6 Abs3 litb IV2StPO §471 Abs2StPO §455 Abs1StPO §455 Abs2
Rechtssatz: Die nicht gesetzmäßige Vorladung des auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten zum Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung über die Berufung, nämlich so, dass ihm wenigstens drei Tage zur Vorbereitung seiner Verteidigung frei bleiben, verletzt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Die in der Äußerung zur Nichtigkeitsbeschwerde von der Verteidige... mehr lesen...