Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Steyr als Jugendschöffengericht vom 28. Juni 2007, GZ 10 Hv 27/07d-53, wurde Ebrahima M***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG (I./1. und 2.), sowie der Vergehen nach § 27 Abs 1 sechster Fall SMG (II./) und nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (III./) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; vom Widerruf einer bedingten Strafnachsicht (zu AZ 43 Hv 25/05k des Landesgerichtes Wiener Neustadt) wurde beschlus... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren gegen Hans Dieter L***** wegen des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB, AZ 27 U 65/06i, führte das Bezirksgericht Salzburg am 8. September 2006 die Hauptverhandlung gemäß § 459 StPO in Abwesenheit des Beschuldigten durch (ON 21), weil dieser trotz eigenhändig zugestellter Ladung (S 89) nicht erschienen war. Dabei verlas die Richterin auch das gerichtliche Protokoll über die Vernehmung der Zeuginnen Erna L***** und Roswitha L***** (S 92). Mit Abw... mehr lesen...
Norm: StPO §467 Abs4
Rechtssatz: Die in § 467 Abs 4 StPO geregelte Anmeldung der Berufung im Verfahren vor den Bezirksgerichten hat vor dem Richter und nicht gegenüber einer anderen Gerichtsperson zu erfolgen. Unter Angabe der Beschwerdepunkte in § 467 Abs 4 StPO ist nicht bloß die Bezeichnung der kritisierten (Urteils-)Aussprüche (über die Schuld, die Sanktionen oder die privatrechtlichen Aussprüche) zu verstehen, sondern vielmehr auch die deu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Raimund Z***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (1.) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 (2.) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Raimund Z***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer eins, StGB (1.) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach Paragraphen 15,, 105 Absatz eins, (2.) StGB schuldig erkannt. Nac... mehr lesen...
Norm: StPO 284 Abs1 BStPO §294 Abs1StPO §466 Abs1StPO §467 Abs4
Rechtssatz: Die Rechtswirksamkeit der Rechtsmittelanmeldung hängt nicht von der Einhaltung einer besonderen Formvorschrift, etwa der Aufnahme eines Protokolls, ab; auch eine nach Beendigung der Hauptverhandlung vom Verteidiger gegenüber dem Verhandlungsrichter abgegebene, von diesem in einem Amtsvermerk festgehaltene Erklärung, Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe anzumeld... mehr lesen...
Norm: StPO §271StPO §467 Abs4
Rechtssatz: Protokollierung der vom Richter erteilten Rechtsmittelbelehrung und der Rechtsmittelanmeldung des Angeklagten. Entscheidungstexte 9 Os 51/66 Entscheidungstext OGH 29.12.1966 9 Os 51/66 Veröff: EvBl 1967/299 S 411 13 Os 8/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 13 Os 8/75 Vgl au... mehr lesen...