Norm: StGB §38StPO §461
Rechtssatz: Die Vorhaftanrechnung muß grundsätzlich anläßlich der Straffestsetzung vorgenommen werden, weshalb der diesbezügliche Ausspruch im Urteil oder auch in einer die gleichen Rechtswirkungen erzeugenden Strafverfügung vorzunehmen ist. Entscheidungstexte 11 Os 113/83 Entscheidungstext OGH 28.06.1983 11 Os 113/83 ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §461 Z1
Rechtssatz: Erfordernis der Individualisierung und Konkretisierung der Tat in Strafverfügung. Entscheidungstexte 13 Os 62/77 Entscheidungstext OGH 28.04.1977 13 Os 62/77 11 Os 18/79 Entscheidungstext OGH 24.04.1979 11 Os 18/79 Beisatz: Hier: Verwendung des Ausdrucks: "zum Teil". (T1) ... mehr lesen...
Norm: StPO §461 Z4StPO §462 Abs1
Rechtssatz: Ein bestimmter Wortlaut oder eine
Begründung: ist für den Einspruch nicht vorgeschrieben. Es genügt jede Erklärung des Beschuldigten, die unzweifelhalft erkennen läßt, daß er sich durch die Strafverfügung im Ausspruch über Schuld oder Strafe beschwert findet, wie zB die Bitte oder das Ersuchen die Strafe herabzusetzen. Entscheidungstexte 13 Os 49/... mehr lesen...
Norm: StPO §461 Z1
Rechtssatz: Im Mandatsverfahren muß die Strafverfügung die "Beschaffenheit" der strafbaren Handlung" im besonderen durch eine deutliche Bezeichnung der Tat zum Ausdruck bringen. Sie muß nicht nur die strafbare Handlung ihrer Art nach angeben, sondern auch die Tathandlungen, durch die dieses Tatbild verwirklicht wurde. Entscheidungstexte 11 Os 7/66 Entscheidungstext ... mehr lesen...