I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller "in §16 Abs1 StGB das Wort 'freiwillig'"; "in §45 Abs1 zweiter Satz StPO die Wörter: 'Über einen während einer Verhandlung im Haupt- oder Rechtsmittelverfahren gestellten Antrag auf Ablehnung eines Richters hat das erkennende Gericht zu entscheiden.'" und in "§238 Abs2 StPO die Wörter: 'Nach Abs1 ist auch vorzugehen, wenn von den Beteiligten des Verfahrens in der Hauptverhandlung sonst geg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit25/01 Strafprozess
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd StGB §16 Abs1 StPO §45 Abs2 §238 Abs2 VfGG §7 Abs2, §15 Abs2, §62 Abs1 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gül... mehr lesen...