RS OGH 1960/5/3 9Os161/60 (9Os162/60)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.1960
beobachten
merken

Norm

StPO §447 Abs2

Rechtssatz

Ob die mündliche Bekanntgabe eines Hauptverhandlungstermins an einen gemäß dem § 447 Abs 2 StPO im bezirksgerichtlichen Verfahren vertretungsbefugten Rechtsanwaltsanwärter in einer Verhandlung erfolgt, in der er in Vertretung seines Chefs für dessen Klienten eingeschritten ist und die erstreckt wurde, oder außerhalb einer Verhandlung, macht rechtlich keinen Unterschied.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 161/60
    Entscheidungstext OGH 03.05.1960 9 Os 161/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0101625

Dokumentnummer

JJR_19600503_OGH0002_0090OS00161_6000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten