Gründe: Mit Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Vollzugsgericht vom 25. März 1987, GZ 18b BE 1115/86-10, wurde Franz O***** aus der mit Urteil des Kreisgerichts Krems an der Donau vom 8. Jänner 1981, GZ 10 Hv 17/80-30, angeordneten Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB unter Setzung einer Probezeit bedingt entlassen. Wegen während dieser Probezeit begangener strafbarer Handlungen wurde Franz O***** mit Urteil des La... mehr lesen...
Gründe: Alfred N*** wurde mit dem (rechtskräftigen) Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 26. August 1981, GZ 20 n Vr 6225/80-33, gemäß § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 15.Juni 1980 unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhte, eine Tat begangen hatte, die ihm außer diesem Zustan... mehr lesen...
Gründe: Anton A wurde mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des Schuldspruchs des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten, gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1, 128 Abs.2, 129 Z.1 und 2, 130 (dritter und vierter Fall) StGB. schuldig erkannt, weil er unter den die angenommenen Qualifikationen begründenden Tatmodalitäten unter anderem (A I 3) der Eva B Valuten und Schmuck im Gesamtwert von ca. 87.200 S und (A II 2) dem Heimo L*** bzw. dessen L... mehr lesen...
Norm: StGB §54 Abs1StPO §441 Abs1
Rechtssatz: Die frühere Anordnung der Maßnahme (nach § 23 StGB) wird kraft Gesetzes gegenstandslos, sobald die neuerliche Anordnung rechtskräftig geworden ist. Entscheidungstexte 13 Os 203/84 Entscheidungstext OGH 20.12.1984 13 Os 203/84 12 Os 115/86 Entscheidungstext OGH 25.09.1986 ... mehr lesen...