Gründe: Der am 5.September 1971 geborene Christian B***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB und des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und gemäß §§ 28, 129 StGB unter Bedachtnahme gemäß § 31 StGB auf ein bezirksgerichtliches Urteil zu einer Zusatzfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, wobei gemäß § 43 a Abs. 3 StGB ein Teil dieser Str... mehr lesen...