Norm: StPO §437
Rechtssatz: Im Fall einer ohne Antragstellung angeordneten Unterbringung hat das Gericht die Prozessparteien auf die Absicht, allenfalls eine solche vorbeugende Maßnahme anzuordnen, zeitgerecht hinzuweisen und eine auf die Unterbringung bezogene Begutachtung zu veranlassen, um den Prozessparteien auch hier die Möglichkeit einer Stellungnahme zum Gutachten vor der Entscheidung zu wahren. Der Ausdruck "Beiziehung" bedeutet nicht n... mehr lesen...
Norm: StPO §437StPO §441
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Unterbringungsanordnung auch ohne einen darauf abzielenden Antrag des Anklägers gilt im Anklageverfahren uneingeschränkt und dispensiert nicht bloß vom Erfordernis eines schon in der Anklageschrift zu stellenden Einweisungsantrags; § 437 erster Satz StPO, wonach der Ankläger gegebenenfalls seine Absicht, einen Einweisungsantrag nach § 21 Abs 2 StGB zu stellen, in der Anklageschrift zu ... mehr lesen...
Norm: StGB §23StPO §437
Rechtssatz: Sind die Voraussetzungen des § 23 StGB für die Unterbringung eines Rechtsbrechers in der Anstalt für gefährliche Rückfallstäter gegeben, so hat sie das Gericht - unabhängig von einem darauf abzielenden Antrag (§ 438, letzter Satz, StPO) - anzuordnen. Entscheidungstexte 13 Os 31/87 Entscheidungstext OGH 07.05.1987 13 Os 31/87 Veröff: EvBl... mehr lesen...
Gründe: Helmut H*** wurde in insgesamt 40 Fällen des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 und 2, 130, letzter Fall, und 15 StGB. schuldig erkannt. Unter Bedachtnahme auf ein vorangehendes Urteil (§ 31 StGB.) wurde über den Angeklagten eine Zusatzfreiheitsstrafe verhängt und gemäß § 23 StGB. seine Einweisung in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter angeordnet. Helmut H***... mehr lesen...
Norm: StPO §221 Abs1StPO §222 Abs2StPO §437
Rechtssatz: Ein Vorgehen nach § 437, zweiter Satz, StPO kann niemals einen Verstoß gegen § 221 Abs 1 StPO oder § 222 Abs 2 StPO begründen. Entscheidungstexte 13 Os 156/86 Entscheidungstext OGH 13.11.1986 13 Os 156/86 Veröff: SSt 57/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...