Gründe: Werner K*** wurde des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB. und des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB. schuldig erkannt und gemäß § 169 Abs 1 StGB. unter Anwendung von § 28 StGB. zu achtzehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß § 21 Abs 2 StGB. wurde der Angeklagte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Rechtliche Beurteilung K*** macht Nichtigkeit des letztgenannten Urteilsausspruchs aus § 28... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Emil N*** und Helga S*** des Verbrechens des teils vollendeten und teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall und § 15 StGB schuldig erkannt. Laut Schuldspruch haben sie mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung der Taten eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, Angestellte von Versiche... mehr lesen...