Gründe: Im Verfahren zu AZ 6 d Vr 11572/87 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wurde dem am 15.Mai 1952 geborenen beschäftigungslosen Wolfgang P*** inhaltlich der Anklageschrift vom 8.Oktober 1987 (ON 19) zur Last gelegt, er habe in Wien 1./ vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge in Verkehr gesetzt, indem er in der Zeit von November/Dezember 1986 bis Mai 1987 ca. 5 Gramm Kokain an den abgesondert verfolgten Wolfgang S***, 4 Gramm Koka... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter A*** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in Edling unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grad beruhte, Taten begangen hat, die ihm im Falle seiner Zurechnungsfähigkeit als Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (Faktenkomplex I./) bzw. als Vergehen der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 19. Dezember 1958 geborene Ernst A und der am 7. Oktober 1955 geborene Walter B des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 (zweiter Fall) StGB, Walter B als Beteiligter (durch Beitragstäterschaft) nach § 12 (dritter Fall) StGB, schuldig erkannt. Nach dem Inhalt der jeweils auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Schuldsprüche haben am 3. März 1980 in Wien I./ Ernst A der Karoline C dadurch, daß ... mehr lesen...
Norm: StGB §38StPO §429 Abs6
Rechtssatz: Die vorläufige Anhaltung ist auch dann zwingend im Strafurteil anzurechnen, wenn sich der Angeklagte zuvor in einem - allerdings gelockerten (Freigang) - Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs 1 StGB befunden hat. Entscheidungstexte 12 Os 190/80 Entscheidungstext OGH 19.02.1981 12 Os 190/80 Europe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß § 21 Abs. 1 StGB. die Unterbringung des Josef Karl A in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Ihm liegt zur Last, daß er (in Graz) unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB.) Taten beging, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht sind, und zwar die Verbrechen der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs. 1 StGB. (Anlaßtat Punkt 1) und der versuchten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8. Mai 1944 geborene Kaufmann Istvan A gemäß § 21 Abs. 1 StGB. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in Wien unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB.) I. nachgenannte Personen gefährlich bedrohte, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, und zwar 1.) am 23. August 1975 den seinerzeitigen Leiter der Sonderanstalt Mittersteig Dr. Otto B durch die gegenübe... mehr lesen...
Norm: StGB §38StPO §429 Abs6
Rechtssatz: In einem Urteil, das die Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB anordnet, ist Ausspruch über die Anrechnung einer Haft gemäß § 38 StGB nicht aufzunehmen. Entscheidungstexte 10 Os 59/79 Entscheidungstext OGH 03.10.1979 10 Os 59/79 Veröff: EvBl 1980/82 S 248 12 Os 80/80 Entscheidungstex... mehr lesen...