Gründe: Dr. Ingrid L***** wird im Verfahren zu ihrer Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB, AZ 12 Hv 97/07i des Landesgerichtes Klagenfurt, seit 18. März 2006 gemäß § 429 Abs 4 StPO vorläufig angehalten. Das Landesgericht ordnete am 3. Juli 2007 die Fortsetzung der Anhaltung wegen Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a und b StPO an (ON 250). Der dagegen von der Betroffenen erhobenen Beschwerde (ON 253 und 265b) gab das Oberlandesgericht Graz mit dem angefochtenen Beschluss nic... mehr lesen...
Gründe: Mit den angefochtenen Beschlüssen gab das Oberlandesgericht Wien den gegen die Fortsetzung der vorläufigen Anhaltung (§ 429 Abs 4 iVm § 180 Abs 2 Z 1 und Z 3 lit a StPO; ON 77 und 89) gerichteten Beschwerden der Betroffenen jeweils unter Fristverlängerung nicht Folge. Mit den angefochtenen Beschlüssen gab das Oberlandesgericht Wien den gegen die Fortsetzung der vorläufigen Anhaltung (Paragraph 429, Absatz 4, in Verbindung mit Paragraph 180, Absatz 2, Ziffer eins und Zif... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs1StPO §180 Abs1StPO §193 Abs2StPO 429 Abs4StPO §429 Abs5
Rechtssatz: Bei einer vorläufigen Anhaltung gemäß § 429 Abs 4 erster Fall StPO ist die Unverhältnismäßigkeit der Dauer der Freiheitsentziehung nicht an der Strafdrohung der Anlaßtat zu messen. Entscheidungstexte 13 Os 24/98 Entscheidungstext OGH 18.03.1998 13 Os 24/98 ... mehr lesen...