Norm: StGB §302 Abs1StPO §408
Rechtssatz: Der (im XXIII.Hauptstück der StPO geregelte) staatliche Anspruch auf Vollstreckung konkreter gerichtlicher Einziehungserkenntnisse, zu dessen Realisierung § 408 StPO dient, ist ein durch § 302 Abs 1 StGB geschütztes (konkretes staatliches) Recht. Entscheidungstexte 15 Os 27/88 Entscheidungstext OGH 12.04.1988 15 Os 27/88 Veröff: SS... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1.) der am 3. Februar 1948 geborene Gelegenheitsarbeiter Karl A, 2.) der am 26. Oktober 1952 geborene Maschinenschlosser Gustav C, 3.) der am 10. September 1958 geborene kaufmännische Angestellte Herbert D, 4.) der am 21. März 1951 geborene Kaufmann Christoph B und 5.) die am 12. Februar 1958 geborene beschäftigungslose Herta E des als Mitglieder einer Bande begangenen Verbrechens nach § 6 Abs. 1 SuchtgiftG - B teils in der Erscheinungsfor... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt U 101/78 des Bezirksgerichtes Mauthausen ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 13. April 1978 beschlagnahmten Gendarmeriebeamte in der Wohnung des am 12. September 1954 geborenen Kraftfahrers Alois A in Grünau Nr. 14, Gemeinde Ried/Riedmark, 1 Pistole Kal 9 mm, 2 Magazine zu dieser Pistole, 1 Bajonett, 1 Säbel, 1 Karabiner 98, 8 Karabinerpatronen, 1 leere Karabinerpatrone, 1 Werndlstutzen, 35 Platzpatronen für das Sturmgewehr 58, 1 (Karabinerlauf-) Reinigungsgerä... mehr lesen...
Norm: StPO §408StPO §443
Rechtssatz: Der Ausspruch über die Einziehung muß als geeignete Grundlage für eine Exekution (vgl 10 Os 73/73) die betroffenen Gegenstände unverwechselbar bezeichnen (§ 408 StPO). Entscheidungstexte 12 Os 42/79 Entscheidungstext OGH 22.03.1979 12 Os 42/79 Veröff: EvBl 1979/224 S 580 10 Os 132/80 Ents... mehr lesen...
Norm: Erlass zur Durchführung des PresseG JABl 1922/49 §7PresseG §41PresseG §42StPO §408
Rechtssatz: Die Fällung eines Verfallserkenntnisses hängt nicht davon ab, auf welche Stücke des Druckwerkes sich der Verfall zu erstrecken vermag; dieser Umstand gewinnt erst beim Vollzug des Verfallserkenntnisses Bedeutung. Entscheidungstexte 13 Os 1/72 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 13 Os... mehr lesen...
Norm: LMG 1951 §20StPO §408
Rechtssatz: Die Durchführung eines Verfallserkenntnisses nach dem LMG obliegt dem Staatsanwalt und nicht dem Gericht. Entscheidungstexte 9 Os 124/66 Entscheidungstext OGH 03.11.1966 9 Os 124/66 Veröff: EvBl 1967/195 S 219 = ÖBl 1967,115 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS006... mehr lesen...
Norm: StPO §408
Rechtssatz: Einem auf Verfall lautenden Strafurteil steht im Sinne des § 408 StPO auch ein in einem objektiven Verfahren ergangenes Verfallserkenntnis gleich. Entscheidungstexte 9 Os 124/66 Entscheidungstext OGH 03.11.1966 9 Os 124/66 Veröff: ÖBl 1967,115 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:... mehr lesen...
Norm: StPO §408
Rechtssatz: Der Verfall von Gegenständen ist in dem Strafgesetz nicht allgemein, sondern nur in einzelnen Sonderbestimmungen vorgesehen. § 431 StG kennt eine solche Bestimmung über den Verfall von Gegenständen nicht. Das Gericht darf den Verfall mangels gesetzlicher Grundlage nicht nachträglich durch Beschluß aussprechen. Entscheidungstexte 1 Os 89/50 Entscheidungstext ... mehr lesen...