Norm: RAO §10 Abs3StPO §41 Abs3StPO §395 Abs5
Rechtssatz: Die eine Sonderkonstellation regelnde (demzufolge restriktiv zu verstehende) Bestimmung des § 10 Abs 3 RAO stellt - auch unabhängig von § 395 Abs 5 StPO - keine taugliche Rechtsbasis dafür dar, dass auch der Amtsverteidiger nach § 41 Abs 3 StPO sein Wirken von einer entsprechenden Sicherstellung (geschweige denn Honorarvorauszahlung) abhängig machen könnte. Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.Mai 1947 geborene Angestellte Helmuth Z*** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 18.Juli 1983, GZ 16 Vr 44/83-14, - zufolge Bestätigung mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 15.März 1984, GZ 12 Os 172/83-10 (ON 20) rechtskräftig - von der wider ihn erhobenen Anklage wegen des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB freigesprochen. Anläßlich der Ausschreibung der Hauptverhandlung verfügte der Vorsitzende, daß de... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3StPO §270 Abs2 Z5StPO §395 Abs5
Rechtssatz: In analoger Anwendung des § 270 Abs 2 Z 5 StPO sind auch Beschlüsse zu begründen (EvBl 1987/98), jedoch ist auf allenfalls entscheidungswesentliche Umstände nur insoweit einzugehen, als entweder aus der Aktenlage oder aus Parteienbehauptungen Anhaltspunkte für deren Vorliegen bestehen. Entscheidungstexte 12 Os 2/89 Ents... mehr lesen...
Norm: StPO §395 Abs5
Rechtssatz: Heranziehung der Autonomen Honorar-Richtlinien als Berechnungsgrundlage für die Angemessenheit der beanspruchten Entlohnung. Entscheidungstexte 13 Os 150/81 Entscheidungstext OGH 19.07.1982 13 Os 150/81 Veröff: EvBl 1983/46 S 166 Vgl auch; VwGH vom 04.03.1983, 81/17/0110; Beisatz: Für die Ermittlung der angemessenen Entlohnung eines Rechtsanwalts ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z8 IIHStPO §395 Abs5
Rechtssatz: Zur Form der Zahlungsanordnung gemäß § 395 Abs 5 StPO: 1. Keine Leistungsfrist - sofortige Vollstreckbarkeit eines vom OGH gefaßten Beschlusses; 2. ein Beisatz "bei sonstigem Zwang" ("bei Exekution") ist überflüssig. Entscheidungstexte 13 Os 150/81 Entscheidungstext OGH 19.07.1982 13 Os 150/81 Veröff: EvBl 1983/46 S 166 ... mehr lesen...
Gründe: In dem zu 5 d Vr 2975/78 beim Landesgericht für Strafsachen Wien anhängig gewesenen, durch Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 16. Mai 1979, AZ. 10 Os 40/79, rechtskräftig beendeten Strafverfahren gegen Johann A wegen des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB. war der dieses Verbrechens schuldig erkannte und zu einer (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe sowie zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens (einschließlich der Kosten de... mehr lesen...
Norm: StPO §393StPO §395 Abs5
Rechtssatz: Durch das Strafgericht keine Bestimmung der Kosten eines frei gewählten Verteidigers. Entscheidungstexte 10 Os 161/79 Entscheidungstext OGH 28.11.1979 10 Os 161/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0101346 Dokumentnummer JJR_19791128_OGH... mehr lesen...