Norm: StPO §390a
Rechtssatz: Hat die Berufung eines in erster Instanz Verurteilten auch nur bezüglich der rechtlichen Unterstellung seiner Tat Erfolg, so kann ihm der Ersatz der Kosten des Berufungsverfahrens nicht auferlegt werden. Entscheidungstexte 4 Os 37/22 Entscheidungstext OGH 17.02.1922 4 Os 37/22 European Case Law Identifier... mehr lesen...