Norm
StPO §390aRechtssatz
Hat die Berufung eines in erster Instanz Verurteilten auch nur bezüglich der rechtlichen Unterstellung seiner Tat Erfolg, so kann ihm der Ersatz der Kosten des Berufungsverfahrens nicht auferlegt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0101570Dokumentnummer
JJR_19220217_OGH0002_0040OS00037_2200000_001