Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Urteil des Landesgerichts (LG) Klagenfurt vom 12.01.2018, XXXX , wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, welche unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde, sowie zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen, im Uneinbringlichkeitsfall 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, sowie ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei wurde mit Urteil des Landesgerichts Linz vom 11.04.2016, XXXX, infolge einer Privatanklage des Vergehens der üblen Nachrede gemäß § 111 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen sowie zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens gemäß § 389 Abs. 1 StPO verurteilt. Von weiteren, vom Privatankläger erhobenen Vorwürfen wurde die beschwerdeführende Partei gemäß §259 Z. 3 StPO fre... mehr lesen...