Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 23. September 2003, GZ 27 Hv 191/03d-12, wurden Dominik R***** und Johann P***** ua der Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen und der schweren Sachbeschädigung zum Nachteil der Privatbeteiligten H***** GmbH schuldig erkannt und gemäß § 369 Abs 1 StPO zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Teilschadenersatzbetrages in Höhe von 5.000 EUR an die Privatbeteiligte sowie gemäß § 389 Abs 1 StPO zum Ersatz der Kosten des Straf... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren gegen Johann G***** wegen des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 12 dritter Fall, 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB, AZ 13 E Vr 30/99 des Landesgerichtes Krems an der Donau, verzeichnete die max.mobil Telekommunikation Service GmbH die Kosten einer von der Ratskammer angeordneten (ON 14) Rufdatenauskunft mit insgesamt 70.200 S (ON 16), und zwar für drei Rufnummern jeweils - Personalfixkosten 1.200 S - Son... mehr lesen...
Norm: StPO §381 Abs1StPO §381 Abs3StPO §389 Abs1TKG §89 Abs2TKG §89 Abs3
Rechtssatz: Dem Betreiber eines Telekommunikationsdienstes zu ersetzende Kosten seiner Mitwirkung an der Überwachung eines Fernmeldeverkehrs sind als nicht in § 381 Abs 1 Z 2 bis 8 StPO besonders angeführte Kosten des Strafverfahrens bei Bestimmung des Pauschalkostenbeitrages (innerhalb der durch § 381 Abs 3 StPO gezogenen Grenzen) zu berücksichtigen. E... mehr lesen...
Norm: StPO §114 Abs4StPO §149aStPO §381 Abs1 Z1StPO §381 Abs2StPO §381 Abs3StPO §389 Abs1TKG §89 Abs2TKG §89 Abs3
Rechtssatz: Die amtswegige Korrektur eines dem Telekommunikationsunternehmen überhöht zugesprochenen Kostenersatzes ist dem Oberlandesgericht verwehrt, weil sich der Anspruch gegen den Bund (und nicht gegen den Beschuldigten) richtet. Das Beschwerdegericht hätte im Blick auf die Erstattungspflicht des Beschuldigten im Fall seiner Ve... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §381 Abs3
Rechtssatz: Aufhebung des Beschlusses, mit dem der Pauschalkostenbeitrag gegen § 381 Abs 3 (hier: Z 4) StPO bestimmt wurde, und Bestimmung eines gesetzmäßigen Pauschalkostenbeitrages durch den OGH. Entscheidungstexte 12 Os 112/80 Entscheidungstext OGH 07.08.1980 12 Os 112/80 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: StPO §381 Abs3StPO §390a
Rechtssatz: Der Pauschalkostenbeitrag darf auch bei Berücksichtigung der Kosten des Rechtsmittelverfahrens die im § 381 Abs 3 StPO bestimmten Beträge nicht überschreiten. Entscheidungstexte 12 Os 112/80 Entscheidungstext OGH 07.08.1980 12 Os 112/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...