Gründe: Im Zuge des zur einleitend genannten Strafsache geführten Vorverfahrens wurde ein in einem von Nuhi K***** benützten Wohnraum entdeckter Bargeldbetrag von 3.750 Euro sichergestellt, beim Landesgericht Innsbruck eingezahlt (S 53 und 115/III) und an die Verwahrungsabteilung des Oberlandesgerichts Innsbruck weitergeleitet (ON 112), die ihn auf einem Sparbuch fruchtbringend anlegte (ON 126). Nuhi K***** gab an, bei diesem Geld handle es sich um Ersparnisse aus seinen „vorherigen... mehr lesen...
Gründe: Daniela Sch***** wurde mit (in gekürzter Form ausgefertigten - §§ 458 Abs 3, 488 Z 7 StPO) Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. Mai 2000, GZ 16 Vr 336/99-24, vom Vorwurf des Diebstahls einer Bronzeplastik zum Nachteil der Silvana S***** und der Unterschlagung einer Tonmaske gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Daniela Sch***** wurde mit (in gekürzter Form ausgefertigten - §§ 458 Abs 3, 488 Z 7 StPO) Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. Mai 2000, GZ 16 Vr 336/... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §115a ffStPO §375StPO §376StPO §377StPO §378StPO §379StVG §41 Abs2StVG §41 Abs3
Rechtssatz: Gegenstand des Bedenklichkeitsverfahrens kann immer nur ein dem Beschuldigten gegenüber fremdes Gut sein. Eigengeld (§ 41 Abs 2 StVG) des Beschuldigten scheidet daher schon begrifflich aus; mit Eigengeld ist gemäß § 41 Abs 3 StVG vorzugehen. Entscheidungstexte 12 Os 89/74 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §375StPO §376StPO §377StPO §378StPO §379
Rechtssatz: Zur Frage des Bedenklichkeitsverfahrens. Entscheidungstexte 9 Os 163/62 Entscheidungstext OGH 12.02.1963 9 Os 163/62 Veröff: JBl 1963,618 (mit Glosse von Liebscher) = RZ 1963,104 8 Ob 363/64 Entscheidungstext OGH 02.02.1965 8 Ob 363/64 Auch ... mehr lesen...