Norm: StPO §374
Rechtssatz: Der Inhalt des § 374 StPO ändert sich jeweils mit Änderungen der Bestimmungen über den Zivilprozeß. Die gegenteilige Ansicht von Eisler in JBl 1903 S 253 f, besonders 302 ff, ist daher abzulehnen. Entscheidungstexte 3 Ob 98/82 Entscheidungstext OGH 10.11.1982 3 Ob 98/82 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StPO §374
Rechtssatz: Ob im Rahmen einer Klage nach § 374 StPO überhaupt die dem Kläger vorschwebende Änderung in eine "Verweisung" des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg möglich ist, oder nur eine Bewilligung der Wiederaufnahme einerseits und dann eine Entscheidung, ob es trotz der neuen Beweise bei der Verurteilung bleibt oder nicht, in Frage kommt, muß nicht erörtert werden, weil in beiden Fällen die Frist des § 534 Abs 2 Z 4 ZPO... mehr lesen...
Norm: EO §35 KStPO §374ZPO §530 AZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die herrschende Auffassung geht dahin, daß § 374 StPO dahin auszulegen ist, daß dem Verurteilten - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall der Wiederaufnahme des Strafverfahrens, die von selbst zur Beseitigung des Privatbeteiligtenzuspruches führen würde - damit einerseits die Wiederaufnahmsklage nach den §§ 530 ff ZPO und anderseits die Oppositionsklage nach § 35 EO eingeräumt w... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...