Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist Kontoinhaberin der Konten Nr 0001-825363 über EUR 115.396,60 und Nr 0074-041690 über CHF 510.892,30. Es besteht der dringende Verdacht, dass die auf den genannten Konten erliegenden Gelder verbrecherischer Herkunft sind, der Zweitantragsgegnerin ein Betrag von ITL 2,067,000.000 unter dem Vorwand günstiger Veranlagung herausgelockt und auf diese Konten deponiert wurde. Über Antrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck erließ das Landesgericht Inn... mehr lesen...
Norm: StPO §144aStPO §367 Abs3ABGB §1425 IG über Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse BGBl 1963/281 §2 Abs2
Rechtssatz: Wurde einem Drittschuldner durch einstweilige Verfügung nach § 144a StPO ein Drittverbot auferlegt, ist ein Begehren des Drittschuldners auf gerichtlichen Erlag bei aufrechter einstweiliger Verfügung unzulässig, ohne dass zu prüfen wäre, ob die materiellrechtlichen Voraussetzungen eines Erlags nach § 1425 ABGB vorliegen. Ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 6. Juni 1996 verstorbene Erblasserin setzte in ihrem Testament vom 23. Jänner 1996 die klagende Partei als Alleinerbin ein. Mit Einantwortungsurkunde vom 27. Juni 2000 wurde der Nachlass aufgrund dieses Testaments der klagenden Partei, die eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, eingeantwortet. Die Erblasserin hatte einem Dritten zwei Sparbücher geschenkt. Der Dritte hatte überdies weitere - jedenfalls ganz überwiegend durch Losungswort gesicherte ... mehr lesen...
Norm: StPO §367 Abs2 Z2StPO §367 Abs3
Rechtssatz: § 367 StPO stellt ausschließlich auf die Wahrung privatrechtlicher Ansprüche der durch eine strafbare Handlung Geschädigten ab. Die in § 367 Abs 2 Z 2, Abs 3 StPO verankerte strafgerichtliche Fürsorgepflicht im Fall der Bedenklichkeit der Rechte eines die Ausfolgung anstrebenden Antragstellers (§ 1425 ABGB) ist auf solche Konstellationen beschränkt, bei denen Grund zu der Annahme besteht, daß d... mehr lesen...