Entscheidungen zu § 367 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2002/1/29 1Ob178/01k

Entscheidungsgründe: Die am 6. Juni 1996 verstorbene Erblasserin setzte in ihrem Testament vom 23. Jänner 1996 die klagende Partei als Alleinerbin ein. Mit Einantwortungsurkunde vom 27. Juni 2000 wurde der Nachlass aufgrund dieses Testaments der klagenden Partei, die eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, eingeantwortet. Die Erblasserin hatte einem Dritten zwei Sparbücher geschenkt. Der Dritte hatte überdies weitere - jedenfalls ganz überwiegend durch Losungswort gesicherte ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.01.2002

RS OGH 1996/1/18 12Os127/95 (12Os128/95), 1Ob178/01k, 11Os109/11f (11Os110/11b)

Norm: StPO §367 Abs2 Z2StPO §367 Abs3
Rechtssatz: § 367 StPO stellt ausschließlich auf die Wahrung privatrechtlicher Ansprüche der durch eine strafbare Handlung Geschädigten ab. Die in § 367 Abs 2 Z 2, Abs 3 StPO verankerte strafgerichtliche Fürsorgepflicht im Fall der Bedenklichkeit der Rechte eines die Ausfolgung anstrebenden Antragstellers (§ 1425 ABGB) ist auf solche Konstellationen beschränkt, bei denen Grund zu der Annahme besteht, daß d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1996

RS OGH 1996/1/18 12Os127/95 (12Os128/95), 1Ob178/01k, 11Os109/11f (11Os110/11b)

Norm: StPO §367 Abs2 Z2StPO §367 Abs3
Rechtssatz: § 367 StPO stellt ausschließlich auf die Wahrung privatrechtlicher Ansprüche der durch eine strafbare Handlung Geschädigten ab. Die in § 367 Abs 2 Z 2, Abs 3 StPO verankerte strafgerichtliche Fürsorgepflicht im Fall der Bedenklichkeit der Rechte eines die Ausfolgung anstrebenden Antragstellers (§ 1425 ABGB) ist auf solche Konstellationen beschränkt, bei denen Grund zu der Annahme besteht, daß d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1996

RS OGH 1957/7/15 5Os424/57 (5Os425/57)

Norm: StPO §367 Abs2
Rechtssatz: Die Zustimmung des Beschuldigten zur Auslieferung der dem Geschädigten entzogenen Gegenstände muß nicht ausdrücklich erfolgen. Entscheidungstexte 5 Os 424/57 Entscheidungstext OGH 15.07.1957 5 Os 424/57 Veröff: EvBl 1957/342 S 525 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS010120... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1957

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