Gründe: Daniela Sch***** wurde mit (in gekürzter Form ausgefertigten - §§ 458 Abs 3, 488 Z 7 StPO) Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. Mai 2000, GZ 16 Vr 336/99-24, vom Vorwurf des Diebstahls einer Bronzeplastik zum Nachteil der Silvana S***** und der Unterschlagung einer Tonmaske gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Daniela Sch***** wurde mit (in gekürzter Form ausgefertigten - §§ 458 Abs 3, 488 Z 7 StPO) Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. Mai 2000, GZ 16 Vr 336/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425StPO §365 Abs1StPO §367StPO §368
Rechtssatz: Sind bei einem Freigesprochenen sichergestellte Gegenstände wegen eines Bedenklichkeitsbeschlusses oder weil dieser keinen (schlüssigen) Anspruch darauf erhebt, nicht an den Freigesprochenen auszufolgen, so ist nach folgenden Kriterien vorzugehen: 1. Erheben zwei oder mehr Privatbeteiligte in schlüssiger Weise miteinander konkurrierende Ansprüche auf die Sachen oder wird der Anspruch ... mehr lesen...
Gründe: I./ Gegen den vormaligen Leiter der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung (im folgenden kurz: B***) Hofrat DDr. Friedrich P*** wurden beim Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 25 c Vr 7007/88 (früher 25 c Vr 442/84) Vorerhebungen wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen nach §§ 288 Abs. 1 und 2, 289, 292 Abs. 1 und 2, 223 Abs. 2, 224 sowie 302 Abs. 1 StGB geführt. Das damalige Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz hatte angezeigt, es ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (in Form eines Protokolls- und Urteilsvermerkes beurkundeten) Urteil des Bezirksgerichtes Hermagor vom 12. April 1984, GZ. U 295/83-14, wurde der Zugsführer (nunmehr Wachtmeister) des Österreichischen Bundesherres Ferdinand A des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 4 erster Fall StGB. schuldig erkannt, weil er am 24.August 1983 auf der Weißenseestraße (B 87) als Lenker des LKW-Zuges mit den Kennzeichen BH 97.309 und BH 94.149 durch A... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AaStPO §365 Abs1StPO §371
Rechtssatz: Zur Zulassung als Privatbeteiligter genügt im allgemeinen die Behauptung eines privatrechtlichen Anspruches, dessen Rechtsgrund in der strafbaren Handlung liegt und dem die Natur der in den §§ 367 bis 371 StPO angeführten Ansprüche zukommt. Im Vorverfahren hat sich die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche darauf zu beschränken, ob tatsächlich ein materieller und nicht bloß ein ideeller Sch... mehr lesen...