Gründe: Mit dem auch einen Teilfreispruch enthaltenden, unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 25. Mai 1999, GZ 6 E Vr 474/99-33, wurde August S***** des Verbrechens der (richtig:) gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren nach § 209 StGB schuldig erkannt. Mit dem auch einen Teilfreispruch enthaltenden, unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für... mehr lesen...
Norm: MRK Art13 I3MRK Art13 IV3MRK Art35 Abs1StPO §363aStPO §363b Abs2 Z2
Rechtssatz: Auch bei einem nicht auf ein Urteil des EGMR gestützten Erneuerungsantrag, sind die zeitlichen Schranken des Art 35 Abs 1 MRK zu beachten, der die Einhaltung einer sechsmonatigen Frist nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung verlangt. Liegt die Voraussetzung rechtzeitiger Geltendmachung nicht vor, ist der Antrag als unzulässig zurückzuweisen. ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 23. September 1982, GZ 25 Vr 2054/82-9, wurde Erich B***** des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach § 209 StGB idF BGBl 60/1974 schuldig erkannt, weil er am 17. April 1982 in Innsbruck nach Vollendung des 18. Lebensjahres mit einer jugendlichen Person, nämlich mit dem am 6. Juli 1966 geborenen Immanuel W*****, gleichgeschlechtliche Unzucht dadurch getrieben hat, dass er ihn mehr... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Leoben als Schöffengericht vom 24. März 1994, GZ 13 Vr 1309/93-13, wurde Herbert G***** des Verbrechens der versuchten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren nach §§ 15, 209 StGB schuldig erkannt, weil er am 11. Juli 1993 dadurch, dass er dem am 12. September 1976 geborenen Rochus E*****, nachdem er diesen aufgefordert hatte, ihn nachts durch ein Fenster in dessen Zimmer einzulassen, an die Lende bzw an das Gesäß gri... mehr lesen...
Norm: MRK Art13 I3MRK Art13 IV3MRK Art35 Abs1StPO §363aStPO §363b Abs2 Z2
Rechtssatz: Auch bei einem nicht auf ein Urteil des EGMR gestützten Erneuerungsantrag, sind die zeitlichen Schranken des Art 35 Abs 1 MRK zu beachten, der die Einhaltung einer sechsmonatigen Frist nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung verlangt. Liegt die Voraussetzung rechtzeitiger Geltendmachung nicht vor, ist der Antrag als unzulässig zurückzuweisen. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 6. April 2001, GZ 8 b Vr 625/01-30, wurde Erich B***** des Verbrechens der versuchten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach §§ 15, 209 StGB schuldig erkannt, weil er am 20. Jänner 2001 in Wien versucht hatte, nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres mit dem am 24. Juli 1986 geborenen Thomas G*****, sohin einer Person männlichen Geschlechts, die das vierzehnte, aber ... mehr lesen...