Gründe: Mit der Strafverfügung des Bezirksgerichts Persenbeug vom 21. Oktober 1981, GZ. U 167/81-3, wurde Gerold J*** des am 14. August 1981 in Persenbeug zum Nachteil des Johann S*** begangenen Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB. schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage) verurteilt. Der Bezirksanwalt verzichtete am 4. November 1981 auf einen Einspruch gegen diese Entscheidung (S. 20), die dem Beschuldigten in der Folge allerdin... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des (damaligen) Kreisgerichts (nunmehrigen Landesgerichts) St. Pölten vom 13. Dezember 1985, GZ. 18 E Vr 1146/84-30, wurde der am 3. Mai 1949 geborene Gendarmeriebezirksinspektor Maximinian S*** von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe am 20. August 1984 in Sieghartskirchen dadurch, daß er gegen den durch die gerechtfertigte Abgabe dreier Schüsse aus seiner Dienstpistole bereits sichtlich verletzten Georg B*** aus geringen Entfernungen... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In der o.a. Strafsache wurde die Strafverfügung ohne Antrag auf Bestrafung erlassen. Dieses in Rechtskraft erwachsene Straferkenntnis verletzt die in Ausführung des Anklagegrundsatzes (Art. 90 Abs. 2 B.B.) ergangenen Bestimmungen der §§ 2 Abs. 1, 451 Abs. 1 zweiter Satz, StPO. In Stattgebung der gemäß § 33 Abs. 2 StPO. erhobenen Beschwerde des Generalprokurators war die Strafverfügung sogleich aufzuheben (§§ 292, 288 Abs. 2 Z. 3... mehr lesen...
Gründe: Aus den Akten AZ. 17 U 718/83 des Strafbezirksgerichtes Wien und AZ. 4 b E Vr 5846/80 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ergibt sich: Mit der Strafverfügung des Strafbezirksgerichtes Wien vom 11. April 1983, GZ. 17 U 718/83-5, wurde Franz A des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB. schuldig erkannt, weil er (so der Wortlaut der Strafverfügung) "im August 1982 in Maria-Anzbach den Verlag B & Co., Wirtschaftsverlag, Ges.m.b.H., Biberstraße 2, 1010 Wien, um den Betr... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §363aStPO §363bStPO §363c
Rechtssatz: Die förmliche Aufhebung der auf dem kassierten Urteilsausspruch beruhenden Anordnungen, Beschlüsse und Verfügungen, insbesonders der Endverfügung, erübrigt sich: Die sich aus einer gänzlichen oder teilweisen Urteilsaufhebung ergebenden rechtslogischen Folgen bedürfen eines, sei es konstitutiven, sei es deklaratorischen Formalakts der Rechtsmittelinstanz nicht. Anmerkung ... mehr lesen...
Gründe: Dr. Hans B, Rechtsanwalt in Waidhofen an der Thaya, erhob am 24. (27.) November 1975 gegen den Landwirt Johann A aus Ganz, Niederösterreich, Privatanklage wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach dem § 111 (Abs. 1) StGB. Inkriminiert wurden mehrere in einer von Johann A handschriftlich verfaßten und an die Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland gerichteten Beschwerde vom 31. Oktober 1975 wegen angeblich nicht sachgerechter rechtsfreundlicher Ver... mehr lesen...
Norm: StGB §57StGB §58 Abs3 Z2StPO §292StPO §353StPO §363aStPO §363bStPO §363c
Rechtssatz: Wird ein formell rechtskräftiges verurteilendes Erkenntnis - etwa im Wege des § 353 StPO oder des § 292 letzter Satz StPO - nachträglich beseitigt, so werden die Bestimmungen des §§ 57, 58 StGB ex nunc nochmals wirksam, erst damit können diese - nach einer späteren Beendigung ohne verurteilendes Erkenntnis - zu einem Fortlauf der Verjährungsfrist und dami... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Jennersdorf vom 29. Juni 1978, GZ. U 101/78-31, wurde Dipl. Ing. Paul A des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 14. Juli 1977 in Güssing dem Privatankläger Dipl. Ing. Reinhard B bei einer Überprüfung des dortigen landwirtschaftlichen Betriebsreferates der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, deren Angestellte sie beide waren, den Prüfern gegenüber Manipulationen bei der Verrechnung von Deput... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...