Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dieter H***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er zwischen 23. Juni und 7. Juli 2009 in I***** als vom Bezirksgericht I***** im Schuldenregulierungsverfahren AZ ***** gemäß § 96 KO mit der Inventarisierung der Masse beauftragter Gerichtsvollzieher, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, dadurch den Staat und die Gläubiger des Gemeinschuldners Markus P***** an ihren Rechten auf E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch des Mitangeklagten Turpaleli E***** sowie einen rechtskräftigen Teilfreispruch des Angeklagten Yusup S***** enthält, wurde Yusup S***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 14. November 2009 in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Turpaleli E***** und zumindest drei weiteren unbekannten Mittätern (§ 12 StGB) dem Belal A***** mit Gewalt ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl-Heinz T***** von der wider ihn erhobenen Anklage freigesprochen, er habe in Wien (I) vorsätzlich die Verkürzung von Abgaben bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, und zwar A) Umsatzsteuer dadurch, dass er unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen keine Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtete, nämlich 1) als Geschäftsführer der Ing. T***** GmbH von Ma... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Schöffengericht vom 1. August 2008, GZ 14 Hv 130/07g-116, wurde Osman J***** jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB, (richtig:) mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt sowie vom Vorwurf ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut O***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 8. Februar 2008 in Spitz vorsätzlich versucht, Dr. Hannes H***** mit Strychnin zu töten. Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 1, 3, 4, 5, 6, 8 und 10a des § 345 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten geht fehl. Der Einwand der Besetzungsrüge (Z 1), einer de... mehr lesen...